AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von S-Chefs

Geltungsbereich und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (folgend auch Besteller/in genannt) und S-Chefs (und somit der Frank Schwarz Gastro Group GmbH (nachfolgend „FSGG“ genannt)) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
  2. Die AGB gelten ausschließlich. Widersprechende und/oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten, vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von S-Chefs / FSGG, nicht.
  3. Alle Angebote sind freibleibend.
  4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für künftige Geschäfte zwischen S-Chefs /FSGG und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises Bedarf.

Innerhalb eines Vertrags werden Änderungen dieser AGB dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt.

Hat der Kunde mit S-Chefs/der FSGG im Rahmen der Geschäftsbeziehungen einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg mitgeteilt werden.

Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.

  1. Vertragsschluss und allgemeine Pflichten des Bestellers
  2. Die Angebote von S-Chefs/der FSGG sind – auch bezüglich der Preisangaben, und auch wenn S-Chefs/die FSGG eine Frist für die Hereingabe der Bestellung setzt – freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Darstellung der Produkte im Online- Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
  1. Soweit S-Chefs/die FSGG nicht ausdrücklich ein verbindliches Angebot abgibt, liegt in dem Auftrag bzw. der Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot vor. Dies liegt entweder in der Bestellung über den Webshop durch Betätigung des Klickbuttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder in der Übergabe eines Bestellformulars, einem Fax, E-Mail usw. S-Chefs/die FSGG kann darüber hinaus die Bestellung auf schriftlichem Weg verlangen.
  2. Aufträge bzw. Bestellungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Annahme durch S-Chefs/der FSGG. Dies kann innerhalb von bis zu 10 Werktagen (Montag bis Freitag) durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung oder durch tatsächliche Ausführung des Vertrages (Lieferung der bestellten Ware) erfolgen. Bis zur Auftragsannahme in einer der beschriebenen Formen, kann S-Chefs / die FSGG die Annahme jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern.
  3. Alle Angaben, die vom Besteller während des Bestellprozess vorgenommen werden, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Das Passwort für den S-Chefs Webshop darf unter keinen Umständen an Dritte weitergeben werden. Das Passwort muss für Unberechtigte unzugänglich und sicher verwahrt werden. Das Abhandenkommen oder eine Weitergabe muss unverzüglich in Textform bei S-Chefs angezeigt werden. Bei einem Missbrauch der Kundendaten (z.B. in Form einer unberechtigten Bestellung von Dritten durch Weitergabe oder Entwendung des Passwortes und die daraus resultierenden Forderungen), haftet der/ die Kontoinhaber/in /Besteller/in nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Sollte der/die Besteller/in eine falsche oder unvollständige Lieferanschrift angeben und aus diesem Grund eine Zustellung der Waren nicht möglich sein, so hat dieser S-Chefs/der FSGG den hierdurch entstandenen Schaden und insbesondere die Kosten der Rücksendung, zu ersetzen.  Gleiches gilt, wenn infolge der falschen Angabe oder Unvollständigkeit der Lieferanschrift die Zustellung der Waren erheblich erschwert wird. In diesem Fall hat der/die Besteller/in S-Chefs/ der FSGG den hierdurch entstandenen Schaden (insbesondere die Kosten der Anschriftenermittlung oder einer weiteren Zustellung) zu ersetzen.
  5. S-Chefs bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Falls der Besteller
    unter 18 Jahre ist, ist die Mitwirkung des Erziehungsberechtigten erforderlich.
  6. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von S-Chefs erfolgen ausschließlich Aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die S-Chefs mit dem Kunden über die von S-Chefs angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

III. Warenangebot

  1. Das umfangreiche Sortiment von S-Chefs/ der FSGG ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen.

Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behält sich S-Chefs/die FSGG Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen in Rezepturen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften oder zu Verbesserungen erfolgen, sind zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

Alle Angaben zu den Waren von S-Chefs/ der FSGG sind freibleibend und unverbindlich. S-Chefs/die FSGG behält sich vor, dass die Produktabbildungen nicht immer mit dem Aussehen der gelieferten Produkte übereinstimmen müssen. Mängelansprüche werden diesbezüglich insoweit ausgeschlossen, als die Veränderungen für den Besteller zumutbar sind und nicht von getroffenen Beschaffenheitsvereinbarungen abweichen.

  1. Gewichtsangaben

Gewichtsangaben, welche im Webshop angegeben werden, sind Richtwerte aus den Rezepturen S-Chefs/der FSGG. Da S-Chefs / die FSGG handwerklich mit frischen Lebensmitteln arbeitet, können Gewichtsangaben naturgemäß nach oben oder unten abweichen.

  1. Verpackung

3.1 Der Kunde wählt ggf. die Art der Verpackung der bestellten Waren aus, soweit sie nicht von S-Chefs/der FSGG ausdrücklich als zwingend vorgegeben wird. Dafür fallen ggf. die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen, zusätzlichen Gebühren an.

3.2 Wählt der Kunde eine Einwegverpackung aus, verpflichtet er sich, die von S-Chefs/der FSGG. gelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten sachgerecht zu entsorgen.

3.3 Wählt der Kunde Verpackungsmaterialien aus, die S-Chefs/die FSGG wieder abholt, werden diese vom Kunden nach Maßgabe dieser AGB benannten Bedingungen mietweise übernommen.

Wird dieses Mehrweg- Equipment oder Mehrweg-Verpackungsmaterial nicht, in der vertraglich festgelegten Zeit zurückgegeben (per Post oder persönlich), behält sich S-Chefs / die FSGG die Einbehaltung der im Vertragsschluss vereinbarten Pfandgebühr vor.

Nach der Rückgabe des Equipments oder Verpackungsmaterials behält sich S-Chefs /die -FSGG eine Frist zur Untersuchung auf Beschädigung und Verlust von sieben Tagen vor, beginnend mit dem Tag, an dem das Equipment wieder in den Besitz von S-Chefs / der FSGG gelangt ist.

  1. Gefahrübergang und Mindesthaltbarkeit

Der/Die Besteller/in wird angehalten das Paket nur dann anzunehmen, wenn dieses ungeöffnet und unversehrt übergeben wird. Nur dann kann S-Chefs/ die FSGG die Frische und ausgezeichnete Mindesthaltbarkeit der Produkte gewährleisten. Das Recht des Kunden zur Annahmeverweigerung ist Aufgrund Lebensmittel-rechtlicher Vorgaben dringend wahrzunehmen!

Mit der Annahme/ Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über. Die auf dem Produkt oder im Paket gegebenen Hinweise zur weiteren Aufbewahrung und ggf. Behandlung der Produkte, sowie der aufgedruckten Mindesthaltbarkeit sind vom Kunden zu beachten.

S-Chefs/ die FSGG übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Kunden keinerlei Haftung.

S-Chefs/ die FSGG gewährleistet die Haltbarkeit der Ware bis zu dem, auf der Verpackung angegebenen, Mindesthaltbarkeitsdatum. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde nachweisen kann, dass er die vereinbarten und/oder ausgewiesenen Aufbewahrungsbedingungen, insbesondere Einhaltung der Lagertemperatur, ab Übernahme der Ware ohne Unterbrechung eingehalten hat.

  1. Zutaten und Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können:

Die Angaben über die Inhaltsstoffe der Speisen beruhen zum Teil auf Informationen, die S-Chefs/die FSGG von den Herstellern und Lieferanten der einzelnen Speisezutaten erhalten. Da die Hersteller

selten nur ein Produkt herstellen, kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass auch Anteile

von nicht aufgeführten Inhaltsstoffen in den Produkten enthalten sind.

Des Weiteren bringt es die handwerkliche Verarbeitung und Behandlung von Lebensmitteln in

Großküchen mit sich, dass bei der Zusammenführung der verschiedenen Speisekomponenten

eine ungewollte Vermischung auftreten kann und damit verbunden, der Übergang geringer

Mengen von weiteren Stoffen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können.

Aus diesem Grund müssen Allergiker/innen beachten, dass in den angebotenen Speisen neben

den gekennzeichneten noch weitere allergieauslösende Inhaltsstoffe enthalten sein können.

S-Chefs/Die FSGG schließt daher jegliche Haftung, aufgrund von nicht rezeptorischen Bestandteilen der Speisen, aus.

  1. Preise, Preisliste und Mehrwertsteuer
  2. Die Preise gelten für den vereinbarten Lieferumfang, der in der von S-Chefs/ der FSGG versendeten Auftragsbestätigung aufgelistet und final bestätigt wird. Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, schließen die in den Angeboten von S-Chefs /FSGG enthaltenen Preise die jeweils gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die ausgezeichneten Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der Kosten des Transportes der Waren zum Kunden und ggf. des Pfandes für das Mehrweggeschirr.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der FSGG zu zahlen.
  4. Sofern im Einzelfall nicht gesonderte Preise vereinbart sind, gelten die im Webshop, aktuell aufgeführten Preise.
  5. Die FSGG ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die Preise, dem vereinbarten Entgelt zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate verstrichen sind.

  1. Fälligkeit, Zahlung, Verzug
  2. Der Zahlbetrag, der sich aus der Bestellzusammenfassung bzw. Bestätigungsmail von S-Chefs / der FSGG ergibt, ist sofort zur Zahlung fällig.

S-Chefs / Die FSGG ist berechtigt, Rechnungen per E-Mail, oder per Post an die vom Kunden angegebene Adresse zu schicken.

  1. Dem Kunden stehen bei Bestellungen über den Webshop nur die unter dem Menüpunkt „Bezahlen“ angezeigten Zahlungsmöglichkeiten offen, wobei sich S-Chefs / die FSGG ausdrücklich vorbehält, eine vom Kunden im Vertragsangebot ausgewählte Zahlungsmethode abzulehnen. Mit Ausnahme des Zahlungsmodells auf Rechnung wird die Vergütung von S-Chefs/ der FSGG mit Vertragsschluss fällig, d.h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist.
  2. Bestellt der Kunde nicht über den Webshop, so gilt grundsätzlich die Zahlung als Vorkasse (Überweisung) als vereinbart, wobei die die Vergütung von S-Chefs/ der FSGG mit Vertragsschluss fällig wird, d.h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist und ein Zahlungseingang 48 Stunden, vor dem geplanten Liefertermin zu erfolgen hat.
  3. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Zugang der Rechnung/ nach Übergabe der Bestellung fällig.
  4. S-Chefs /die FSGG kann außerhalb der Fälle der „Unzeit“ jederzeit Vorkasse verlangen.
  5. Ein von S-Chefs/ der FSGG nicht zu vertretener Untergang des Vertragsgegenstandes nach Gefahrübergang auf den Kunden lässt die Zahlungsverpflichtung des Kunden unberührt.
  6. Der Kunde ist auch dann zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet, wenn die der Bestellung zugrundeliegende Veranstaltung bzw. das Nutzungsvorhaben aus Gründen, die S-Chefs / der FSGG nicht zu vertreten hat, abgesagt oder abgebrochen oder zeitlich verkürzt wird. Dies gilt auch, wenn dies aufgrund des Fehlens einer Genehmigung, schlechten Wetters, mangelndem Besucherinteresse oder Ähnlichem erfolgt, sofern S-Chefs / die FSGG diese Gründe nicht zu vertreten hat.
  7. Bei Zahlungsverzug kann S-Chefs /die FSGG gesetzliche Rechte geltend machen.
  8. Bei der Bestellung teilt der/die Besteller/in die korrekte Rechnungsanschrift mit. Wenn die Rechnungsanschrift nicht richtig ist, trifft Punk II. 5. In Kraft.

Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger (Name und/oder Anschrift) erhebt S-Chefs/die FSGG andernfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 EUR zzgl. MwSt.

  1. Bei Zahlungen per Kreditkarte hat der Besteller sicherzustellen, dass das angegebene Konto bzw. die Kreditkarte ausreichend gedeckt ist, um die Zahlung der Bestellung zu gewährleisten.

Wir bitten um Verständnis, dass aus technischen Gründen die Belastung auf dem Konto oder der Kreditkarte eventuell erst einige Tage später sichtbar wird.

VI. Gesetzliches Widerrufsrecht

  1. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem S-Chefs Sortiment um schnell verderbliche Ware handelt. Insoweit steht dem Besteller ein Widerrufsrecht nach (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB) nicht zu!
  2. Hinsichtlich erworbener Gutscheine steht dem/der Besteller/in ein Widerrufsrecht zu.

VII. Rücktritt, Storno, Kosten, Zahlungspflicht trotz Streiks

  1. Der Kunde hat jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der FSGG getroffen wurden, hat die FSGG Anspruch auf eine angemessene Entschädigung wie folgt:
  2. 1. Bei einer Stornierung bis vier Werktage vor Warenversand werden, bei einem Warenwert bis zu 100 Euro (inkl. MwSt.), keine Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
  3. 2. Bei einer Stornierung bis zehn Werktage vor Warenversand werden, bei einem Warenwert über 100 Euro (inkl. MwSt.), keine Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt.
  4. 3. Bei einer Stornierung bis vier Werktage vor Warenversand werden, bei einem Warenwert über 100 Euro (inkl. MwSt.), 50% Stornierungsgebühren des/der letztgültigen Angebotes/Auftragssumme in Rechnung gestellt.
  5. 4. Bei einer Stornierung unter vier Werktagen vor Warenversand werden, unabhängig vom Warenwert, 100 % des/der letztgültigen Angebotes/Auftragssumme in Rechnung gestellt.
  6. Geschäfts-Kunden sind zur Bezahlung der bestellten Ware und Leistung auch dann verpflichtet, wenn sein Betrieb bestreikt wird.
  7. Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und unabhängig von den vorstehend genannten Pauschalen oder Kostentragungen, ist der Kunde zur Übernahme aller Kosten verpflichtet, die durch vertragliche Verpflichtungen entstehen, welche aufgrund des Abschlusses des Vertrages und/oder auf Veranlassung des Kunden von S-Chefs / der FSGG gegenüber Dritten eingegangen wurden und von S-Chefs/der FSGG redlicherweise ausgehen durfte, dass die Kosten bzw. Veranlassung zur Vertragsdurchführung geboten sind.

VIII. Transport, Gefahrtragung, Übergabe

  1. Versendet S-Chefs/ die FSGG den Liefergegenstand an einen anderen Ort als den Privat- oder Firmensitz des Kunden, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald S-Chefs /die FSGG die Ware, oder den Mietgegenstand bzw. Mehrweg-Verpackung, dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert hat.

Erfolgt die Versendung mit eigenen Fahrzeugen von S-Chefs / der FSGG, so geht die Gefahr über an den Kunden mit dem Zeitpunkt der Ankunft der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden.

Der Kunde trägt die Transportkosten von dem Firmensitz von S-Chefs / der FSGG zu dem Bestimmungsort. Dabei ist die Art der Lieferung (durch einen Dienstleister, oder S-Chefs /die FSGG selbst) unerheblich. Die Preise werden im Webshop individuell, je nach Bestellumfang und Lieferort, dem/der Besteller/in kalkuliert.

  1. S-Chefs liefert die Bestellung durch eine eigene Fahrzeugflotte, oder durch einen beauftragten Dienstleister (Spediteur oder Lieferdienst) an die Adresse, die bei der Bestellung im Webshop, oder auf einem offiziellen S-Chefs Bestellformular als Lieferadresse angegeben wurde. Bezieht sich der Kaufvertrag auf einen Gutschein, erfolgt die Lieferung per E-Mail oder per Post.3. Der Besteller verpflichtet sich sicherzustellen, dass die persönliche Übergabe der Ware bei der angegebenen Lieferadresse und zu der ggf. angegebenen Lieferzeit, möglich ist.4. Wenn die Übergabe der Ware, durch den S-Chefs Mitarbeiter oder beauftragten Dienstleister, nicht persönlich an den Besteller, bzw. den Adressaten der angegebenen Adresse, möglich ist, kann der Vertrag auch durch Zustellung der Ware an einen benachbarten Haushalt oder Betrieb erfüllt werden. Sofern die Zustellung an einen solchen Nachbarn erfolgt, werden Sie hierüber durch Einwurf einer Benachrichtigungskarte und /oder per E-Mail benachrichtigt.
  2. Wenn weder eine persönliche Übergabe noch die Übergabe an einen Nachbarn möglich ist oder durch den Besteller, oder Adressaten erfolgt ist, gerät der Besteller, sofern nicht eine Ausnahme in Form einer Abstellgenehmigung, oder Zustellung an einen Paketshop besteht, in Annahmeverzug. Da es sich bei der Lieferung um verderbliche Ware handelt, erfolgt daraufhin kein weiterer Zustellversuch durch den Dienstleister. Sämtliche mit dem Annahmeverzug verbundenen Mehrkosten gehen dann zu Lasten des Bestellers.
  3. Sofern S-Chefs oder dem zustellenden Dienstleister eine Abstellgenehmigung erteilt wird, kann der Vertrag auch durch Abstellen der Ware an dem vom Besteller bestimmten Ort erfüllt werden. Dieser Abstellort muss sich im Bereich der Lieferadresse, an einem für den ausliefernden Fahrer zugänglichen Ort, befinden. Darüber hinaus kann die Übergabe und somit Erfüllung durch eine Bereitstellung zur Abholung in einem Paketshop erfolgen.7. Durch die Zustellung an einen Nachbarn, die genehmigte Abstellung am angegebenen Ort oder Übergabe an einen Paketshop geht das Risiko für Verlust und/oder die Beschädigung der Ware auf den Besteller über. Voraussetzung hierfür ist die ausdrückliche Ermächtigung des Bestellers zur erbrachten Art der Übergabe. In diesem Fall ist eine Haftung von S-Chefs/FSGG für Schäden oder Mängel, die danach entstehen, ausgeschlossen. Unklarheiten bei der Angabe des Abstellortes gehen im Schadensfall zu Lasten des Bestellers. S-Chefs /Der FSGG obliegt keine Prüfpflicht hinsichtlich der Eignung des Abstellortes.
  4. Ist die Ware im Moment der Übergabe nach den Absätzen 4 bis 6 noch nicht bezahlt, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Termine, Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, S-Chefs / die FSGG wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert.

In diesem Fall und wenn die Lieferung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird S-Chefs/ die FSGG von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit.

Soweit S-Chefs/ die FSGG die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Kunden.

S-Chefs/ Die FSGG hat die Verzögerung oder die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn S-Chefs / die FSGG von ihren Lieferanten verzögert oder nicht beliefert worden ist (Selbstbelieferungsvorbehalt).

  1. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse.

Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen.

Fehlen S-Chefs/ der FSGG, bzw. dem liefernden Dienstleister, solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich S-Chefs/ die FSGG die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor.

  1. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die S-Chefs /die FSGG selbst, bzw. der liefernde Dienstleister, bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann.

Angaben zu Liefer- oder Leistungszeitpunkten sind dementsprechend nur als annähernde Termine zu verstehen und keine Fixtermine. Verbindliche Liefer- oder Leistungstermine (Fixtermine) müssen von allen Parteien ausdrücklich als verbindlich oder fix bezeichnet werden.

Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind von dem Kunden zu beschaffen.

  1. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere nicht vorhersehbare Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von S-Chefs / der FSGG.

Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung. Bei Verzögerungen wird uns der Versanddienstleister telefonisch informieren und mit uns absprechen ob das Paket nach einer gewissen Zeit (je nach Dauer der Störung) vernichtet werden soll.

  1. Spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung des Leistungsgegenstandes auf den Kunden über.
  2. S-Chefs / die FSGG, oder deren ausführender Dienstleister, kann Teillieferungen vornehmen, soweit die Teillieferung auf Umstände des Kunden zurückzuführen ist (z.B. auf Grund nacheinander erfolgter Bestellungen), aufgrund der örtlichen Begebenheiten (z.B. enge Zufahrten) unabwendbar ist, aber die vollständige Bestellung dennoch rechtzeitig erfolgt (soweit die örtlichen Begebenheiten S-Chefs /der FSGG zuvor bekannt waren) bzw. die Vollständigkeit der Bestellung unverzüglich hergestellt wird (soweit die örtlichen Begebenheiten S-Chefs/der FSGG zuvor unbekannt waren),
    aufgrund des Umfangs der Bestellung nur unter Aufbietung unverhältnismäßigen Aufwandes für S-Chefs / die FSGG ohne Teillieferung möglich wäre, aber die Vollständigkeit der Bestellung dennoch rechtzeitig erfolgt, oder im Übrigen, soweit die Teillieferungen für den Kunden zumutbar sind.
    Teillieferungen sind vom Kunden anzunehmen. Dies gilt auch, wenn aus Sicht des Kunden eine Teillieferung nicht zumutbar ist, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
  3. Beruft sich ein Dienstleister bzw. Subunternehmer gegenüber S-Chefs /der FSGG auf Höhere Gewalt und führt die im Subunternehmerverhältnis geschuldete Leistung aufgrund dieser Berufung nicht aus, so wird auch S-Chefs/ die FSGG von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, soweit sie diese schuldet. S-Chefs/ die FSGG wird sich um geeignete Ersatzleistungen bemühen.

Mängel und Gewährleistung

  1. Die Ware wird in geschlossenen Kühlboxen geliefert. Der Kunde wird dringend gebeten, den Verschluss unmittelbar bei Anlieferung auf etwaige Beschädigungen bzw. Bruch zu überprüfen. Im Fall der Beschädigung bzw. des Bruchs ist der Kunde berechtigt, die Annahme der betroffenen Kühlbox zu verweigern und unverzüglich an den Lieferanten zurückzugeben. Das Recht des Kunden zur Annahmeverweigerung ist aufgrund lebensmittel-rechtlicher Vorgaben dringend wahrzunehmen! Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (bei Lieferung durch S-Chefs / die FSGG möglichst vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert gerügt werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach erfolgreicher Übergabe (nach VII) der Bestellung. Anderenfalls gilt die Leistung von S-Chefs / der FSGG als vom Kunden akzeptiert Sofern ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist, gewährleistet S-Chefs die Haltbarkeit der Ware bis zu dem angegebenen Datum unter der Voraussetzung, dass der Kunde nachweisen kann, dass er die vereinbarten und/oder auf dem Warenetikett ausgewiesenen Aufbewahrungsbedingungen, insbesondere Einhaltung der Lagertemperatur, ab Empfangnahme der Ware ohne Unterbrechung eingehalten hat.
  2. Bei berechtigten Mängeln steht S-Chefs/ der FSGG nach ihrer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Die vom Besteller/in gewählte Art der Nacherfüllung kann von S-Chefs/der FSGG verweigert werden, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, kann der Kunde dann, wenn nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, eine Preisminderung vornehmen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.

S-Chefs / Die FSGG versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden.

S-Chefs / Die FSGG haftet nicht für nach Ablieferung beim Kunden durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen entstandene Schäden an der Ware.

  1. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
  2. Die Verjährung der Ansprüche der Kunden aufgrund eines Mangels wird auf ein Jahr beschränkt.

Haftung von S-Chefs / der FSGG

  1. S-Chefs/ FSGG haftet auf Schadenersatz nur

– bei Vorsatz,

– bei grober Fahrlässigkeit,

– bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

– nach dem Produkthaftungsgesetz

– und unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen:

  1. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet S-Chefs / die FSGG auch bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind diejenigen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

  1. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet Produkt-, Verzehr– und Warnhinweise zu gelieferten
    Produkten vor Verwendung sorgfältig zu lesen und zu beachten. S-Chefs/ die FSGG schließt die Haftung für Schäden bei Nichtbeachten der Hinweise aus.

XII. Kündigung durch S-Chefs / die FSGG

S-Chefs / Die FSGG ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

– die Bestellung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter nicht mehr gewährleistet werden kann,

– der Ruf sowie die Sicherheit von S-Chefs / der FSGG erheblich gefährdet wird,

– im Falle höherer Gewalt, sofern die Vertragserfüllung nicht nur vorübergehend erschwert oder unmöglich wird,

– wenn vereinbarte Akontozahlungen des Kunden nicht termingerecht eingehen.

XIII. Haftung des Kunden

1.Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments /Mehrwegverpackungen von S-Chefs / der FSGG wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. S-Chefs / Die FSGG kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen.

  1. Die Sorgfaltspflicht für Mehrweg- Verpackungen obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden.

Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch die FSGG gesondert berechnet.

XIV. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Duisburg März 2021